Gruppenauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Melde- oder Archivauskünfte können nur persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Eine Auskunft ist nur möglich, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
ggf. ein schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
- Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
- Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
- Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
- Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Fristen
Kosten
Hinweise für Herford
Nach Ziffer 5 der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.2001 (AVerwGebONRW) in der zur Zeit geltenden Fassung sind für Melderegisterauskünfte ab dem 16.07.2016 folgende Gebühren zu erheben:
- einfache Melderegisterauskunft gem. § 44 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013
(BGBl. I S.1084) in der jeweils gültigen Fassung (BMG)
je Betroffenen 11,00 € - erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013
(BGBl. I S.1084) in der jeweils gültigen Fassung (BMG)
je Betroffenen 15,00 € - Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht, insbesondere Rückgriff in nach § 13 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S.1084) in der jeweils gültigen Fassung (BMG) gesondert aufzubewahrende Bestände
je Betroffenen 30,00 € - Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind
je Betroffenen 70,00 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
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