Melderegisterauskunft - Erteilung GruppenauskunftOnline erledigen

    Gruppenauskunft erteilen

    Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie sind eine karitative Einrichtung, ein Markt-, Meinungs- oder sonstiges Forschungsinstitut und möchten ein Forschungsvorhaben umsetzen, das im öffentlichen Interesse liegt?

    Zur Durchführung Ihres Forschungsvorhabens können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) aus dem Kölner Melderegister erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4b3bb8d07187a39f038ef72cbff418d5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 68-70

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-21500

    E-Mail: meldebehoerde@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Online-Antrag
      Der Antrag muss den Zweck des Forschungsvorhabens beinhalten, einen Nachweis über das Vorhandensein des öffentlichen Interesses ausweisen, Anweisungen zur Zusammensetzung der Personengruppe sowie die Kategorien personenbezogener Daten enthalten, die beaus
    • Gebührenzahlung
      Die Gebühr müssen Sie vorab unbar leisten. Das bedeutet, dass wir Ihren Antrag frühestens ab dem Zeitpunkt bearbeiten, an dem der Geldbetrag bei der Stadtkasse eingegangen ist.

      Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Gebühren".

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
    • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
    • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
    • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
    • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Gruppenauskünfte unterliegen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW der Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt, in Abhängigkeit von Umfang und Aufwand der Stichprobenziehung, zwischen 250 und 3.000 Euro.

    Die Gebühr müssen Sie vorab unbar per Überweisung leisten. Die Höhe der Gebühr sowie die Bankverbindung der Stadtkasse werden wir Ihnen in einem Gebührenbescheid mitteilen.

    Ihren Antrag bearbeiten wir frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem der Geldbetrag bei der Stadtkasse eingegangen ist.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de