Gruppenauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie sind eine karitative Einrichtung, ein Markt-, Meinungs- oder sonstiges Forschungsinstitut und möchten ein Forschungsvorhaben umsetzen, das im öffentlichen Interesse liegt?
Zur Durchführung Ihres Forschungsvorhabens können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) aus dem Kölner Melderegister erhalten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Online-Antrag
Der Antrag muss den Zweck des Forschungsvorhabens beinhalten, einen Nachweis über das Vorhandensein des öffentlichen Interesses ausweisen, Anweisungen zur Zusammensetzung der Personengruppe sowie die Kategorien personenbezogener Daten enthalten, die beaus - Gebührenzahlung
Die Gebühr müssen Sie vorab unbar leisten. Das bedeutet, dass wir Ihren Antrag frühestens ab dem Zeitpunkt bearbeiten, an dem der Geldbetrag bei der Stadtkasse eingegangen ist.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Gebühren".
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
- Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
- Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
- Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
- Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.
Fristen
Kosten
Hinweise für Köln
Gruppenauskünfte unterliegen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW der Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt, in Abhängigkeit von Umfang und Aufwand der Stichprobenziehung, zwischen 250 und 3.000 Euro.
Die Gebühr müssen Sie vorab unbar per Überweisung leisten. Die Höhe der Gebühr sowie die Bankverbindung der Stadtkasse werden wir Ihnen in einem Gebührenbescheid mitteilen.
Ihren Antrag bearbeiten wir frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem der Geldbetrag bei der Stadtkasse eingegangen ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021