Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie benötigen einen neuen Ausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern benötigt.
(s.u. "Voraussetzungen")
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Team 320)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- alter Personalausweis bzw. Kinderausweis; wenn dieser verloren ist, bitte den Reisepass oder die Geburtsurkunde mit Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 16 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
vorläufigen Personalausweis (nur 3 Monate gültig!):
- alten Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
Hinweise für Emsdetten
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt Emsdetten gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde gegen erhöhte Gebühr möglich).
- Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Ist der Antragssteller über 16 Jahre alt, kann sich die betreffende Person bei der Abholung durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen. Bitte nutzen Sie hierzu den untenstehenden Vordruck "Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises".
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Personalausweisgesetz
Verfahrensablauf
Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 2 bis 3 Wochen. Wir als Stadt haben auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Kosten
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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