Personalausweis Ausstellung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Willich
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache
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Ansprechpartner
Stadtteilbüro
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Willich
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Die Personalausweisbeantragung kann innerhalb der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminreservierung erfolgen.
- Sobald der Pin-Brief (Muster siehe unten) an Ihre Meldeanschrift innerhalb von Deutschland zugestellt wurde können Sie Ihren Personalausweis abholen. Bitte beachten Sie, dass in der Urlaubszeit zu Verzögerungen kommen kann.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Die Abholung des Personalausweis kann während den Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich in dem Stadtteilbüro, wo der Personalausweis beantragt wurde.
Termine für den Bürgerservice in den Stadtteilbüros lassen sich über terminreservierung.stadt-willich.de direkt online reservieren oder Sie sprechen während der Öffnungszeiten ohne Termin im Stadtteilbüro vor.
Fristen
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Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich
- 2 Wochen (2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Stadtteilbüro abholen können.)
Kosten
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- Antragstellende älter als 24 Jahre: 37,00€
- Antragstellende jünger als 24 Jahre: 22,80€
- Zuschlag für die Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde: 13,00€
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung mind.: 30,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Willich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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