Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

    Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

    Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Personalausweises die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

    Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_23380096e2e406cc0689e5c17f43da34

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.3 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • aktuelles, biometrisches Foto
    • bisher bestehendes Ausweisdokument
    • Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe Formulare)
    • Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
    • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde

    zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Personalausweis:

    • Ausfertigung der Strafanzeige
    • Identitätsnachweis

    Tipp:
    Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.

    Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Formulare

    Hinweise für Kevelaer

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .

    Bearbeitungsdauer

    From the time of application, it usually takes at least 2 weeks until you can collect your identity card from the Bürgeramt.

    Kosten

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 € und sechs Jahre gültig
    • Personalausweis für Personen über 24 Jahre: 37 € und zehn Jahre gültig
    • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € höchstens 3 Monate gültig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kevelaer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de