Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

    Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

    In NRW wird ein Verzicht auf eine Anzeige nur für den Einbau von Anlagen oberhalb des obersten Grundwasserleiters getroffen.

    In festgesetzten oder vorläufig angeordneten Wasserschutzgebieten ist jedoch immer eine Anzeige erforderlich.

    Bei einer grundstücksübergreifenden Erdwärmenutzung oder bei Bohrtiefen über 100 m ist das Vorhaben zusätzlich nach Bundesberggesetz der Bergverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, anzuzeigen. Zudem unterliegen diese Bohrungen seit Mai 2017 der Prüfung nach dem § 21 Standortauswahlgesetz. Eine Stellungnahme des Geologischen Dienstes NW (GD NRW) ist in diesen Fällen immer erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann auch noch die Zustimmung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einzuholen.

    Unabhängig von den Anzeigen nach Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz sind nach § 4 des Lagerstättengesetzes alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten dem GD NRW anzuzeigen. Darüber hinaus sind dem GD NRW auf Verlangen Bohrproben und sonstiges Beobachtungsmaterial vorzulegen sowie Auskunft über das Bohrungsergebnis zu erteilen.

    Die Anträge sind mind. 4- 6 Wochen vor Baubeginn zu stellen, um eine fristgerechte Genehmigung zu ermöglichen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

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    Sprache: de