Wärmepumpe
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Um eine Wärmepumpe betreiben zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- mindestens (abhängig vom Aufwand): 200,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024
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