Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

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    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-8210

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de