Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Eine Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.
Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls Reisepass (auch abgelaufen) oder Führerschein und eine standesamtliche Urkunde)
- bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
- vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Kinderreisepass, ggfs. der Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in bzw. den Gerichtsbeschluss
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird.
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
-
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
ca. 3 Wochen
vorläufiger Personalausweis: sofort
Kosten
- EUR 37.00 for applicants aged 24 and over
- EUR 22.80 for applicants under 24 years of age
- EUR 10.00 for temporary identity card
- EUR 13.00 surcharge if application is made outside office hours or not at the main place of residence
- EUR 30.00 surcharge for issuance by consular or diplomatic representation abroad
Fee reductions or exemptions are possible for people in need. This is at the discretion of the identity card authority.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist grundsätzlich am Hauptwohnsitz zu stellen. Für Jugendliche unter 12 Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- der Personalausweis ist zehn Jahre gültig,
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt (gilt nur für Personen, die bei der Antragstellung 15 Jahre und 9 Monate alt sind). Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die "Vollmacht zum Abholen des Personalausweises".
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an Einreisedokumente und die verbleibende Gültigkeitsdauer stellt.
Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie über diesen Link: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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