Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".
Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jede*n deutsche*n Staatsangehörige*n eine Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
- Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
- Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Allgemeine Hinweise:
- Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT!
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann zusätzlich zum normalen Personalausweis ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
Online-Ausweisfunktion:
- Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss der vorläufige 5-stellige PIN durch einen 6-stelligen PIN Ihrer Wahl ersetzt werden.
Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. - Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten den Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads)
- Personenstandsurkunde
- Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
- Heiratsurkunde und falls vorhanden ein Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
- bei unter 16-jährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
- gegebenenfalls ein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (z.B. Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro)
Anforderungen an das Lichtbild:
- schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimetern im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads).
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
From the time of application, it usually takes at least 2 weeks until you can collect your identity card from the Bürgeramt.
Kosten
Hinweise für Spenge
Es werden folgende Gebühren erhoben:
- für einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 37,00 Euro
- für einen Personalausweis an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 22,80 Euro und
- für einen vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro.
Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Gültigkeit eines Personalausweises
- Allgemein ist ein Personalausweis 10 Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Spenge