Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

    Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

    Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

    Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

    Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    • Biometrisches Passbild (Am Standort Rathausplatz können Sie ein biometrisches Passbild erstellen lassen
    • ggf. alter Personalausweis
    • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
    • ggf. weitere Dokumente auf Anforderung

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
    • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
      • in Deutschland gemeldet sind
      • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
    • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
      • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    1. Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises geht persönlich ein.
    2. Prüfung der Voraussetzungen
    3. Bestellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei oder Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
    4. Festlegung des Abholortes
    5. Information über Eintreffen des bestellten Personalausweises (PIN-Brief der Bundesdruckerei)
    6. Abholung des Personalausweises zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros am Rathausplatz oder mit Termin in Aegidienberg

    Fristen

    Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    From the time of application, it usually takes at least 2 weeks until you can collect your identity card from the Bürgeramt.

    Kosten

    • EUR 37.00 for applicants aged 24 and over
    • EUR 22.80 for applicants under 24 years of age
    • EUR 10.00 for temporary identity card
    • EUR 13.00 surcharge if application is made outside office hours or not at the main place of residence
    • EUR 30.00 surcharge for issuance by consular or diplomatic representation abroad

    Fee reductions or exemptions are possible for people in need. This is at the discretion of the identity card authority.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de