Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Oberhausen
Link zum Personalausweisgesetz
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises 6 Jahre. Bei über 24 jährigen Personen beträgt die Gültigkeit 10 Jahre. Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises können in jeder Bürgerservicestelle an den dafür vorhandenen Terminals erstellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberhausen
- Alter Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild
- ggf. standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
Personen, die kürzlich die deutsches Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung erhalten haben, nformieren sich vor Beantragung bitte telefonisch, über die mitzubringenden Unterlagen.
Formulare
Hinweise für Oberhausen
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberhausen
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
From the time of application, it usually takes at least 2 weeks until you can collect your identity card from the Bürgeramt.
Kosten
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Vorläufiger Personalausweis; Gebühr: 10,00 EUR
Person unter 24 Jahre; Gebühr: 22,80 EUR
Person über 24 Jahre; Gebühr: 37,00 EUR (seit dem 01.01.2021)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Der vorläufige Personalausweis kann am Tag der Beantragung unmittelbar mitgenommen werden. Endgültige Dokumente haben eine Produktionszeit von etwa 4 Wochen. Sie erhalten im Zuge der Beantragung ein Abholdatum für Ihren endgültigen Personalausweis. Bitte kommen Sie nicht vor diesem Abholdatum, auch wenn Sie in der Zwischenzeit einen Brief der Bundesdruckerei erhalten. Das Identitätsdokument liegt dann noch nicht zur Abholung bereit.
Zum 02.08.2021 tritt die Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist jede/r Antragsteller/in verpflichtet ihre/seine Fingerabdrücke im Zuge der Beantragung abzugeben. Dieses gilt nicht für vorläufige Personalausweise.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
https://www.personalausweisportal.de
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis
https://www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis
Online-Version dieser Broschüre
https://www.ausweisapp.bund.de
(Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis, Videos zur Handhabung des Online-Ausweises, Support per Telefon und E-Mail)
Informationen über Ihre Sicherheit im Internet
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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