Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet,
- Bestellungen aufsucht oder ankauft,
- Leistungen anbietet,
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, vor der Beantragung mit der/den genannten Sachbearbeiter/-innen Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Sie haben die Möglichkeit, folgende Vorgänge online über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP) des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen:
- Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Änderung der Reisegewerbekarte
- Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren
- Anzeige von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen