Vormundschaft Aufhebung

    Vormundschaft Aufhebung

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Kindes anstelle der Eltern. Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht. Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld, bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt z. B. im Bedarfsfall dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim, einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.  

    Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn

    • er nicht unter elterlicher Sorge steht,
    • die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten oder
    • ein Familienstand nicht zu ermitteln ist.

    Ist eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden.

     

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Jugend- und Familienhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de