Beschäftigungserlaubnis

    Beschäftigungserlaubnis

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.

    Beschäftigungserlaubnis Erteilung bei Aufenthaltsgestattung Erwerbstätigkeit (einschl. betriebliche Berufsausbildung, Praktikum) kann Asylsuchenden erlaubt werden, wenn sie sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und einen Arbeitgeber gefunden haben Asylsuchenden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wenn Ihr Asylverfahren nicht innerhalb von neun Monaten abgeschlossen wurde örtliche Ausländerbehörde beteiligt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigungserlaubnis wird auf der Aufenthaltsgestattung vermerkt (kein separates Dokument) Beschäftigungserlaubnis wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, längstens bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung Keine Beschäftigungserlaubnis erhalten: Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, während des Asylverfahrens Asylsuchende, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde, es sei denn das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet Schulische Berufsausbildungen sind genehmigungsfrei zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Gültige Aufenthaltsgestattung Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz), sofern vorhanden Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen) Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de