Beschäftigungserlaubnis
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Beschäftigungserlaubnis Erteilung bei Aufenthaltsgestattung Erwerbstätigkeit (einschl. betriebliche Berufsausbildung, Praktikum) kann Asylsuchenden erlaubt werden, wenn sie sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und einen Arbeitgeber gefunden haben Asylsuchenden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wenn Ihr Asylverfahren nicht innerhalb von neun Monaten abgeschlossen wurde örtliche Ausländerbehörde beteiligt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigungserlaubnis wird auf der Aufenthaltsgestattung vermerkt (kein separates Dokument) Beschäftigungserlaubnis wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, längstens bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung Keine Beschäftigungserlaubnis erhalten: Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, während des Asylverfahrens Asylsuchende, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde, es sei denn das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet Schulische Berufsausbildungen sind genehmigungsfrei zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
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Ansprechpartner
Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-4499
Fax: 02323 16-4569
erforderliche Unterlagen
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Gültige Aufenthaltsgestattung Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz), sofern vorhanden Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen) Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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