Fischereischein AusstellungOnline erledigen

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Für Personen die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Eine Fischereiprüfung ist dazu nicht nötig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.

    Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6611f11b063d45b96b7bd90226e793d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Personalausweis/Pass
    • das Zeugnis über die Fischerprüfung
    • ein Passbild
    • für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
    • sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Passbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
    • ggf. formlose Vollmacht

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Unna

    1-Jahres-Fischereischein: 16 Euro
    5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro
    Jugendfischereischein: 8 Euro
    Ersatzfischereischein: 5 Euro

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de