Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen.
Fischereischeine erhalten Sie ausschließlich beim Fachbereich Stadtgrün. (Antrag)
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Fischerprüfungszeugnis oder anderer Berechtigungsnachweis entsprechend dem Punkt Voraussetzungen (z.B. Ausbildungsnachweis, ausländischer Fischereischein bei Touristen aus dem Ausland, ärztliches Attest für Sonderfischereischein). Nicht erforderlich für Jugendfischereischein.
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Lichtbild
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
- Vollendung des 14. Lebensjahres beziehungsweise 10. Lebensjahres beim Jugendfischereischein
- Wohnort Herne
- bestandene Sportfischerprüfung
Ausnahmen:
- Kinder bis zum 10. Lebensjahr ohne Fischereischein in Begleitung eines Angehörigen mit gültigem Fischereischein
- Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr
- bei geistiger Behinderung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Landesfischereigesetz NRW
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Für die Neuausstellung von Fischereischeinen sind mitzubringen:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Sportfischerprüfung
- Passbild
Ausnahme:
- Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren
- geistig Behinderte mit ärztlichem Gutachten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
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Hinweise für Herne