Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.
Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.
Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
- Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.
Zusätzlich beim Jugendfischereischein
- Reisepass für Kinder (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde
- Foto (bei Erstausstellung)
- WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich (Kind muss nicht dabei sein)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn (erst ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend)
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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