Fischereischein beantragen
Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen für ein oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.
Bei Ausstellung des Fischereischeins wird gleichzeitig die Fischereiabgabe erhoben.
Neben dem Fischereischein gibt es noch den Jugend- und den Sonderfischereischein. Für diese Scheine muss keine Prüfung abgelegt werden.
Inhaberinnen und Inhaber dieser Scheine dürfen nur in Anwesenheit einer Begleitperson mit regulärem Fischereischein fischen bzw. angeln. Die Begleitperson hat die fachgerechte Durchführung der Fischerei sicherzustellen. Den Sonderfischereischein können Personen beantragen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Den Jugendfischereischein können Kinder und Jugendliche zwischen zehn und fünfzehn Jahren beantragen; er hat stets eine Laufzeit von nur einem Kalenderjahr.
Wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann auch ohne Fischerprüfung einen Fischereischein für ein Jahr beantragen (z.B. Touristen). Die Antragstellerin, bzw. der Antragsteller muss jedoch nachweisen, dass sie oder er die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzt. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage eines ausländischen Fischereischeins erfolgen.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.
Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.
Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
- Wohnsitz in Stemwede
Jugendfischereischein:
- Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
- eine Prüfung ist nicht erforderlich
- Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:
- Mindestalter: 14 Jahre
- erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
Hinweise für Stemwede
Jugendfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Jahresfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Fünfjahresfischereischein gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.
Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.
Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.
Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Stemwede