Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Der Fischereischein wird als
- Jahres-,
- 5-Jahres- und
- Jugendfischereischein
ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.
Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Voraussetzung zur Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
- Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
- Jugendfischereischein
- Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
- Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Für die Abgabe des Antrages und der benötigten Unterlagen kommen Sie in den Bürgerservice der Stadt Rahden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Rahden