Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Der Fischereischein wird im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Schein mit einjähriger oder fünfjähriger Gültigkeit von den Städten und Gemeinden an Personen ausgestellt, die min. das 14. Lebensjahr vollendet haben und einen Nachweis zur bestandenen Fischereiprüfung vorlegen.

    Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ohne Prüfnachweis ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt. Hierzu benötigen sie einen Jugendfischereischein mit max. einjähriger Gültigkeit.

    Die Gültigkeit des jeweiligen Fischereischeines endet zum 31.12. des Kalenderjahres, der ein- bzw. fünfjährigen Laufzeit.

    Achtung: Die Abholung und Bezahlung muss in jedem Fall persönlich erfolgen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    2. Jugendfischereischein

    • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
    • Lichtbild

    3. Sonderfischereischein

    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • evtl. ärztliche Bescheinigung

    Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Sie können Ihren Fischereischein direkt hier online über das hinterlegte Formular beantragen. Der Antrag wird dann weitergeleitet und von den zuständigen Sachbearbeitenden geprüft.

    Alternativ ist ein Antrag auch persönlich im Ordnungsamt der Stadt Petershagen möglich. Denken Sie dann bitte an die erforderlichen Unterlagen.

    Die Abholung und Bezahlung erfolgt in jedem Fall persönlich, da unteranderem eine Unterschrift des Fischereischein-Inhabers notwendig ist. 

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Das erste Kalenderjahr, in dem ein ausgestellter Fischereischein gültig ist, ist das jeweils aktuelle. Davon abweichend werden auf formlosen Antrag im Dezember eines Jahres auch Fischereischeine mit Beginn der Gültigkeit am 01. Januar des Folgejahres ausgetellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de