Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Der Fischereischein wird als

    • Jahres-,
    • 5-Jahres- und
    • Jugendfischereischein

    ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

    Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Voraussetzung zur Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bce39d8d619d864f205ef54d43813e0e

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    • Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    2. Jugendfischereischein

    • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Lichtbild

    3. Sonderfischereischein

    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • evtl. ärztliche Bescheinigung

    Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Abgabe des Antrages und der benötigten Unterlagen reservieren SIe bitte online oder telefonisch einen Termin.

    Die Verwaltungsgebühr können Sie im Bürgerbüro in bar oder mit Ihrer EC-Karte begleichen. 

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de