Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

    Voraussetzung ist der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. 

    Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

    Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.


    Wichtig:

    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein: 

    • Mindestalter 14 Jahre
    • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung 
    • Ausstellung für 1 oder 5 Jahre möglich 

    Jugendfischereischein: 

    • Mindestalter: 10 bis einschließlich 15 Jahre 
    • eine Prüfung ist nicht erforderlich 
    • es darf nur in Begleitung von Personen geangelt werden, die im Besitz eines Jahres-/Fünfjahresfischereischeines sind

    Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig. 

    Für schwerbehinderte Personen gelten Sonderregeln. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1b9a76524bbb423b46aea6b25001f392

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Prüfungszeugnis bzw. vorhandener Fischereischein
    • aktuelles Passbild bei Erstausstellung

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de