Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um in Lage angeln zu dürfen, das heißt, wer die Fischerei / das Angeln ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein darf nur Personen ausgestellt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

    Den Fischereischein gibt es für Personen ab dem 14. Lebensjahr nach erfolgreich abgeschlossener Fischerprüfung.

    Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.

    Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum.
    Die Gültigkeit des Fischereischeins beginnt mit Antragsdatum und endet mit dem Ende des laufenden Jahres.
    Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.

    Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2021 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende - 01.09.2021 bis 31.12.2025.

    Bei Verlust des Fischereischeins stellt der Bürgerservice einen Ersatzfischereischein aus.

    Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Außerdem ist ein Mindestalter von dreizehn Jahren vorgeschrieben. Die Fischerprüfung findet im November eines jeden Jahres statt. Der Prüfungstermin wird in der Presse bekannt gegeben.

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Lippe anzufordern. Sie sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Lippe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:

    • Ein aktuelles Lichtbild
    • Das Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung
      (Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, stellt der Kreis Lippe eine Zweitschrift aus, sofern die Fischereiprüfung bei der dortigen Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde)


    Bei Verlängerungen von Fischereischeinen:

    • Fischereischein 
    • Ein aktuelles Lichtbild (wenn der Fischereischein kein freies Feld zum Verlängern mehr aufweist)

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Sie haben die Möglichkeit, den Fischereischein online oder persönlich im Bürgerservice zu beantragen. Die Abholung erfolgt in jedem Fall persönlich, da eine Unterschrift des Fischereischein-Inhabers notwendig ist.

    Zur persönlichen Beantragung und zur Abholung eines online beantragten Fischereischeins müssen Sie ein Lichtbild (Passfoto) mitbringen. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bürgerservice werden dann Ihr Lichtbild in den Fischereischein einheften. 

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Lippe anzufordern.
    Sie sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einzureichen.
    Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Lippe.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de