Fischereischein AusstellungOnline erledigen

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Der Fischereischein wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt. Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.

    Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Ausstellung
    • Prüfungszeugnis (falls vorhanden) oder aktueller/ alter Fischereischein bei Zuzug nach Bünde
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    2. Jugendfischereischein

    • Kinderausweis oder Geburtsurkunde
    • Lichtbild

    3. Sonderfischereischein

    • Personalausweis
    • Lichtbild
    • evtl. ärztliche Bescheinigung

    Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    • Jahresfischereischein: 16,00 €
    • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
    • Jugendfischereischein: 8,00 €
    • Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 €
    • Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 €
    • Ersatzschein bei Verlust: 5,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de