Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).

    In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_98f39e520a871e121cfa92e9ef2f4f9c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8392

    E-Mail: sicherheit.ordnung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeines

    Jugendfischereischein:

    • gültiges Ausweisdokument (sofern bereits ein Ausweisdokument für das Kind / die Jugendliche / den Jugendlichen vorhanden ist)
    • aktuelles Passbild
    • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

    Jahres- / Fünfjahresfischereischein:

    • gültiges Ausweisdokument (bei Jugendlichen nur sofern bereits ein Ausweisdokument vorhanden ist)
    • aktuelles Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder wenn Bild nicht mehr erkennbar)
       
    • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung (bei Erstantrag, verlorenem Fischereischein oder wenn der zu verlängernde Fischereischein nicht in NRW ausgestellt wurde) sonst bisheriger Fischereischein

      Eine Prüfung aus einem anderen Bundesland wird nur anerkannt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in NRW hatten. Die Prüfung ist nachzuweisen, nur die Vorlage eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus.

      Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

    Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.

    • Wohnsitz in Bielefeld

    Jugendfischereischein:

    • Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
    • eine Prüfung ist nicht erforderlich
    • Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.

    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:

    • Mindestalter: 14 Jahre
    • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • mit Termin in der Bürgerberatung
    • telefonische Terminvereinbarung im Ordnungsamt unter 0521 51-8767

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Jugendfischereischein               gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
    Jahresfischereischein                gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
    Fünfjahresfischereischein          gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)

    Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.

    Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.

    Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden.
     

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de