Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).
In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeines
Jugendfischereischein:
- gültiges Ausweisdokument (sofern bereits ein Ausweisdokument für das Kind / die Jugendliche / den Jugendlichen vorhanden ist)
- aktuelles Passbild
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Jahres- / Fünfjahresfischereischein:
- gültiges Ausweisdokument (bei Jugendlichen nur sofern bereits ein Ausweisdokument vorhanden ist)
- aktuelles Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder wenn Bild nicht mehr erkennbar)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung (bei Erstantrag, verlorenem Fischereischein oder wenn der zu verlängernde Fischereischein nicht in NRW ausgestellt wurde) sonst bisheriger Fischereischein
Eine Prüfung aus einem anderen Bundesland wird nur anerkannt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in NRW hatten. Die Prüfung ist nachzuweisen, nur die Vorlage eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus.
Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.
Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.
- Wohnsitz in Bielefeld
Jugendfischereischein:
- Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
- eine Prüfung ist nicht erforderlich
- Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:
- Mindestalter: 14 Jahre
- erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
- mit Termin in der Bürgerberatung
- telefonische Terminvereinbarung im Ordnungsamt unter 0521 51-8767
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Jugendfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Jahresfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Fünfjahresfischereischein gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.
Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.
Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld