Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen: Jahres-Fischereischein, Fünfjahres-Fischereischein und Jugendfischereischein. Der Jugendfischereischein kann nur im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt werden; die Ablegung einer Sportfischerprüfung ist hierfür nicht erforderlich. Mit 13 Jahren können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen; sie haben, wenn sie dann 14 Jahre alt sind, die Möglichkeit, einen Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischein zu erhalten.

    Jugendliche mit einem Jugendfischereischein dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der ebenfalls im Besitz eines Fischereischeines ist, fischen gehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5266ea54f9e9e9411dfb300e81704e11

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    • Passfoto
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Verlängerung des Fischereischeines ist der bisherige Fischereischein mitzubringen
    • bei Neuausstellung ist das Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung oder der abgelaufene Fischereischein mitzubringen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wassenberg

    • bestandene Fischerprüfung
    • Wohnsitz in Wassenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Fischereigesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wassenberg

    1. Vorlage der erforderlichen Unterlagen
    2. Zahlung der Verwaltungsgebühr inkl. Fischereiabgabe
    3. Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeins

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wassenberg

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 10.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wassenberg

    Persönliches Vorsprechen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de