Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Jugendliche müssen im Besitz eines Jugendfischereischeins sein.

    Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, an dem der/die Betreffende gemeldet ist, erfolgen.

    Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschl. dem laufenden Jahr.

    Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2021 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende - 01.09.2021 bis 31.12.2025. Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.

    Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

    Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung von Inhabern*innen eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein wird immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert. 

    Arten der Fischereischeine
    • Fischereischein (Für alle Personen ab 14 Jahren mit erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung), Gültigkeit 1 oder 5 Jahre
    • Jugendfischereischein (für 10- bis 14-Jährige und 15-Jährige ohne Fischereiprüfung), Gültigkeit 1 Jahr

    Nur gültig in Begleitung eines/einer Fischereischeininhabers*in

    • Sonderfischereischein (für Personen, die auf Grund einer Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können), Gültigkeit 1 oder 5 Jahre

    Nur gültig in Begleitung eines/einer Fischereischeininhabers*in

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2000

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Fischereischein:

    Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins:

    • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
    • Prüfungszeugnis (im Einzelfall in das System zu erfassen)
    • ein Lichtbild 
    • ggf. aktueller Fischereischein zur Verlängerung
    • Gebühr i. H. v. 16,00 € oder 48,00 €
    Jugendfischereischein:

    Folgende Unterlagen werden bei Ausstellung/Verlängerung des Jugendfischereischeins benötigt.

    • Antrag mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für den Jugendfischereischein
    • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
    • ein Lichtbild 
    • Gebühr i. H. v. 8,00 €
    Sonderfischereischein:

    Folgende Unterlagen werden bei Ausstellung eines Sonderfischereischeins benötigt.

    • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
    • ein Lichtbild 
    • Nachweis des Arztes über den Wegfall der Fischereiprüfung
    • Gebühr i. H. v. 16,00 € oder 48,00 €

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Fischereischein (1 Jahr Gültigkeit):   16 Euro
    Fischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48 Euro
    Jugendfischereischein:                         8 Euro

    Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de