Fischereischein beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Für Jugendliche und Erwachsene, die
- zum ersten Mal,
- nach Verlust
- oder Zuzug nach Köln
einen Fischereischein benötigen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie - Passfoto
- Nachweis über die Fischerprüfung
Bei schriftlichem Antrag bitte in Kopie. - Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Bei schriftlichen Antrag bitte in Kopie. - Einzahlbeleg (Kontoauszug) bei schriftlichem Antrag
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:
1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,
2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,
3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,
4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,
5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,
6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,
7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
16 Euro für ein Jahr.
48 Euro für fünf Jahre.
Die Gebühren können Sie in bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Bei schriftlichem Antrag:
reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein.
Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse
DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:
970967040011 Fischereischein und Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021