Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Nach erfolgreicher Fischerprüfung können Sie diesen bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines;
    dieser wird nur für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt. Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt.

    Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

    Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.

    Voraussetzungen

    • bestandene Fischerprüfung
    • Wohnsitz in Düsseldorf

    Bearbeitungszeitraum:

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Gewässerschutz und Altlasten - 19/4

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29451

    E-Mail: umweltamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Fischereibehörde - Fischerei/ Angeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-24340

    Fax: 0211 89-29451

    E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
    • Personalausweis
    • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

    Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
    mitzubringen sind:

    • 1 Passfoto
    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • bestandene Fischerprüfung
    • Wohnsitz in Düsseldorf

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 31 bis 36 Landesfischereigesetz 

    Verfahrensablauf

    Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.

    Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen:

    1. wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt,

    2. wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist,

    3. wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird,

    4. wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist,

    5. wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat,

    6. wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat,

    7. wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist.  

     

    Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.

     

    Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.

    Fristen

    Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Erteilung eines Jahresfischereins: EUR 8 - Erteilung eines Fünfjahresfischerscheins: EUR 24 - Erteilung eines Jugendfischerscheins: EUR 4 - Erteilung eines Sonderfischerscheins: EUR 8 - Erteilung eines Sonderfischerscheins für fünf Jahre: EUR 24 - Mit der Gebühr wird jeweils eine Fischereiabgabe in gleicher Höhe erhoben. - Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins: EUR 5, keine Fischereiabgabe - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren und Fischereiabgabe verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de