Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Der Fischereischein wird als
- Jahres-,
- 5-Jahres- und
- Jugendfischereischein
ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschließlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.
Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Voraussetzung zur Zulassung zur Fischerprüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Jahresfischereischein: 16,00 Euro
- 5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
- Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro
- Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
- Ersatzschein bei Verlust: 10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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