Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen.
Voraussetzung ist der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Wichtig:
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:
- Mindestalter 14 Jahre
- erfolgreich abgelegte Fischerprüfung
- Ausstellung für 1 oder 5 Jahre möglich
Jugendfischereischein:
- Mindestalter: 10 bis einschließlich 15 Jahre
- eine Prüfung ist nicht erforderlich
- es darf nur in Begleitung von Personen geangelt werden, die im Besitz eines Jahres-/Fünfjahresfischereischeines sind
Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig.
Für schwerbehinderte Personen gelten Sonderregeln.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis/Reisepass
- Prüfungszeugnis bzw. vorhandener Fischereischein
- aktuelles Passbild bei Erstausstellung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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