Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung

    Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung

    Hinweise für Lemgo

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

    Voraussetzung ist der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung. 

    Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

    Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.


    Wichtig:

    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein: 

    • Mindestalter 14 Jahre
    • erfolgreich abgelegte Fischerprüfung 
    • Ausstellung für 1 oder 5 Jahre möglich 

    Jugendfischereischein: 

    • Mindestalter: 10 bis einschließlich 15 Jahre 
    • eine Prüfung ist nicht erforderlich 
    • es darf nur in Begleitung von Personen geangelt werden, die im Besitz eines Jahres-/Fünfjahresfischereischeines sind

    Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig. 

    Für schwerbehinderte Personen gelten Sonderregeln. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Prüfungszeugnis bzw. vorhandener Fischereischein
    • aktuelles Passbild bei Erstausstellung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de