Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht Genehmigung
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um in Blomberg angeln zu dürfen, das heißt, wer die Fischerei / das Angeln ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein darf nur Personen ausgestellt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Den Fischereischein gibt es für Personen ab dem 14. Lebensjahr nach erfolgreich abgeschlossener Fischerprüfung.
Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum.
Die Gültigkeit des Fischereischeins beginnt mit Antragsdatum und endet mit dem Ende des laufenden Jahres.
Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.
Bei Verlust des Fischereischeins stellt der Bürgerservice einen Ersatzfischereischein aus.
Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Außerdem ist ein Mindestalter von dreizehn Jahren vorgeschrieben. Der Prüfungstermin wird in der Presse bekannt gegeben.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Lippe anzufordern. Sie sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Lippe.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:
- Ein aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
- Das Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung
(Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, stellt der Kreis Lippe eine Zweitschrift aus, sofern die Fischereiprüfung bei der dortigen Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde)
Bei Verlängerungen von Fischereischeinen:
- Fischereischein
- Ein aktuelles Lichtbild (wenn der Fischereischein kein freies Feld zum Verlängern mehr aufweist)
Formulare
Hinweise für Blomberg
Voraussetzungen
Hinweise für Blomberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Blomberg
Fristen
Hinweise für Blomberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Blomberg
Kosten
Hinweise für Blomberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Blomberg
Weitere Informationen
Hinweise für Blomberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen