Wahlschein AusstellungOnline erledigen

    Wahlschein beantragen (Briefwahl)

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diese können Sie ca. 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltermin online anfordern. 

    Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagn ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Generell kann der Antrag aber auch formlos erfolgen und sollte dann folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • ggf. Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schritfliche Vollmacht vorlegen können. Auch diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dies gilt auch für Familienangehörige. 

    Ferner besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro des Rathauses zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Dazu muss die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt werden. Im Wahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine Abholung durch eine andere Person ist nicht möglich. Nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung kurz vor der Wahl sehen die eintschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen an eine als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, jedoch nur dann, wenn die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg übersandt werden können. Auch hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. 

    Die nächste Wahl ist:

    • Kommunal- und Bundestagswahlen in 2025

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6a842b7ea2046bd8b735a0dccd72e98c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de