Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diese können Sie ca. 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltermin online anfordern.
Zur Ausstellung von Briefwahlunterlagn ist in der Regel ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Generell kann der Antrag aber auch formlos erfolgen und sollte dann folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- ggf. Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schritfliche Vollmacht vorlegen können. Auch diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dies gilt auch für Familienangehörige.
Ferner besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro des Rathauses zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Dazu muss die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt werden. Im Wahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an die antragstellende Person persönlich ausgehändigt oder übersandt. Eine Abholung durch eine andere Person ist nicht möglich. Nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung kurz vor der Wahl sehen die eintschlägigen Wahlgesetze vor, dass Briefwahlunterlagen an eine als die wahlberechtigte Person ausgehändigt werden, jedoch nur dann, wenn die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg übersandt werden können. Auch hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Die nächste Wahl ist:
- Kommunal- und Bundestagswahlen in 2025
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Kosten
Hinweise für Rahden
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Rahden