Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen (Briefwahl)

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Bei jeder Wahl, egal ob Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl.

    Hierzu ist ein Antrag notwendig. Diesen können Sie hier ab ca. 4-5 Wochen vor dem Wahltermin online oder persönlich oder schriftlich beim Wahlteam stellen. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich, den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone zu benutzen.

    Bitte beachten Sie: Wir benötigen für einen schriftlichen Antrag die folgenden Daten

    • Name,
    • Adresse,
    • Geburtsdatum,
    • persönliche Unterschrift,
    • es muss klar erkennbar sein, dass Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten,
    • eine abweichende Versandanschrift, wenn die Briefwahlunterlagen nicht an die Heimatadresse gesandt werden sollen

     

    Ein E-Mail-Antrag an wahlamt@barntrup.de muss ebenso diese Daten enthalten, jedoch ist eine persönliche Unterschrift nicht notwendig.

    Briefwahlunterlagen können erst versandt werden, wenn auch Stimmzettel für die jeweilige Wahl vorliegen. Dies ist meist erst 4-5 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin der Fall.

    Weitere Informationen finden Sie unter Wahlen aktuell 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f5be52ca33d06809c4a6baf8f8c6f045

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet - Innere Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 38

    32683 Barntrup

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/kandidatinnen-und-kandidaten-fuer-die-parlamente-waehlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Barntrup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de