Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über das verlinkte Portal beantragt werden.
Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeit.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen können auch während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Alternativ kann auch die Stimmabgabe direkt im Rathaus erfolgen.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldfeucht
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Voraussetzungen
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Hinweise für Waldfeucht
Bitte achten Sie darauf, dass der Wahlbrief für eine gültige Stimmabgabe bis spätestens 09.06.2024, 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein muss.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldfeucht
Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich verschickt oder im Rathaus persönlich ausgehändigt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Waldfeucht