Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen
Beschreibung
Hinweise für Willich
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Wahlunterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Briefwahl
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Wahlamt ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt Willich abgeben.
Abholung per Vollmacht
Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Voraussetzungen
Hinweise für Willich
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
Beantragung der Briefwahl - Möglichkeiten
- Sie können die Briefwahl mit dem ausgefüllten Wahlscheinantrag persönlich im Wahlamt beantragen.
- Sie können den ausgefüllten Wahlscheinantrag postalisch an das Wahlamt schicken.
- Sie können die Briefwahl mit einer formlosen E-Mail an das Wahlamt beantragen. Die Mail muss Namen, Adresse und Geburtsdatum enthalten.
- Sie können den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen und den elektronischen Briefwahlantrag mit Ihrem Geburtsdatum bestätigen.
- Sie können die Briefwahl über ein Online-Formular auf der Internetseite der Stadt Willich beantragen. Der Online-Service wird rechtzeitig zur anstehenden Wahl bereitgestellt.
Nach Briefwahlantrag - Versand der Unterlagen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten Sie folgende Unterlagen:
- den Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen Stimmzettelumschlag,
- den amtlichen Wahlbriefumschlag und
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Briefwahl per Post
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
- Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Fristen
Hinweise für Willich
- Die Briefwahl kann bis zum 2. Tag vor der Wahl 18:00 Uhr beantragt werden.
- In Sonderfällen (gemäß der Wahlordnung) ist eine persönliche Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Willich eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich
- 10 Minuten (persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt)
- 2 Tagen (bei postalischer Zusendung muss zusätzlich der Postweg beachtet werden)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Willich
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Hinweise für Willich
Weitere Informationen zu Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundeswahlleiters
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Willich