Die Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostiutionsveranstaltung beantragen
Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen.
Somit hat der oder diejenige, der eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, dies von Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hat die Stadt Bielefeld folgende Aufgaben für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen:
- Anmeldung der Prostituierten,
- gesundheitliche Beratung sowie
- Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs.
Dies bedeutet für die Prostituierten, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Kreis Gütersloh ausüben, dass die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung sowie das Informations- und Beratungsgespräch durch die Stadt Bielefeld erfolgt. Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
- Volljährigkeit:
Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. - persönliche Zuverlässigkeit:
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen. - Für die für Prostitutionsveranstaltungen genutzten Räume gelten die Mindestanforderungen für Prostitutionsstätten entsprechend
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Vor Beginn der konkreten Veranstaltung müssen Sie diese der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vorher anzeigen.
Fristen
Bevor Sie den Betrieb einer Prostitutionsveranstaltung aufnehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Hinzu kommen ggf. weitere Anzeigepflichten vor der Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Sofern Sie Personen beschäftigen möchten, die eine Stellvertretungsfunktion ausüben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Im Rahmen des Antragsprüfung erfolgt eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der für Stellvertretung vorgesehenen Person.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh