Die Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostiutionsveranstaltung beantragen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.
Die Erlaubnispflicht besteht für:
- Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
- Prostitutionsvermittlungen (sog. "Escort")
- Prostitutionsfahrzeuge
- Prostitutionsveranstaltungen.
Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.
Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW
Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:
ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.
Weitere Informationen finden Sie in den Info-Boxen auf der rechten Seite.
Gebühren
Die Tarifstelle 12.20.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung eines Antrages auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes einen Gebührenrahmen von 500 EUR bis 3.500 EUR vor.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§12 Abs. 3 ProstSchG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
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