Prostitutionsveranstaltungen Organisation oder Durchführung Erlaubnis

    Die Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostiutionsveranstaltung beantragen

    Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sollten Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 12 des Prostituiertenschutzgesetzes.

    Die Erlaubnispflicht besteht für:

    • Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Massageclub, Saunaclub, SM-Studio)
    • Prostitutionsvermittlungen (sog. "Escort")
    • Prostitutionsfahrzeuge
    • Prostitutionsveranstaltungen.

    Ohne eine entsprechende Erlaubnis dürfen diese Unternehmensformen nicht betrieben werden. Das Erlaubnisverfahren ist der ebenfalls vorgeschriebenen Gewerbeanzeige zeitlich vorgeschaltet.

    Zum Antrag geht es hier: Wirtschaftsportal.NRW

    Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an:

    ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

    Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

    Weitere Informationen finden Sie in den Info-Boxen auf der rechten Seite.

    Gebühren

    Die Tarifstelle 12.20.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262) in der gegenwärtigen Fassung sieht für die Bearbeitung eines Antrages auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes einen Gebührenrahmen von 500 EUR bis 3.500 EUR vor.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5bb26e8e3da8f762b4e519a742f2eef6

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6a7f060975af23f3d0bf81f2be1139eb

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    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 16

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-350

    Fax: 02821 85-587

    E-Mail: ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit:
      Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • persönliche Zuverlässigkeit:
      Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
    • Für die für Prostitutionsveranstaltungen genutzten Räume gelten die Mindestanforderungen für Prostitutionsstätten entsprechend

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Vor Beginn der konkreten Veranstaltung müssen Sie diese der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vorher anzeigen.

    Fristen

    Bevor Sie den Betrieb einer Prostitutionsveranstaltung aufnehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Hinzu kommen ggf. weitere Anzeigepflichten vor der Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Sofern Sie Personen beschäftigen möchten, die eine Stellvertretungsfunktion ausüben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Im Rahmen des Antragsprüfung erfolgt eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der für Stellvertretung vorgesehenen Person.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes 500,00 Euro bis 3.500,00 Euro Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis 350,00 Euro bis 1.000,00 Euro Zuverlässigkeitsprüfung sonstiger Beschäftigter 350,00 Euro bis 1.000,00 Euro Prüfung der Anzeige einer Prostitutions- veranstaltung 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro Prüfung der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges 150,00 Euro bis 500,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de