Die Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostiutionsveranstaltung beantragen
Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Eine Erlaubnis benötigt jede betreibende Person, die eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisiert oder durchführt, bei denen von mindestens einer der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden.
Die Erlaubnis kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis zeitlich befristen und mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen. Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen können. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt.
Für eine Einzelfirma (natürliche Person)
- unterschriebenes Antragsformular
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)
Für Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel GmbH
- unterschriebenes Antragsformular
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)
Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsveranstaltung zusätzlich:
- Veranstaltungskonzept
- Mustervertrag / Vereinbarung mit den Prostituierten
- Bei Durchführung: Anzeige zur Durchführung der Prostitutionsveranstaltung
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Essen
- Volljährigkeit: Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Persönliche Zuverlässigkeit: Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
- Für die für Prostitutionsveranstaltungen genutzten Räume gelten die Mindestanforderungen für Prostitutionsstätten entsprechend
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Vor Beginn der konkreten Veranstaltung müssen Sie diese der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde vier Wochen vorher anzeigen.
Fristen
Bevor Sie den Betrieb einer Prostitutionsveranstaltung aufnehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Hinzu kommen ggf. weitere Anzeigepflichten vor der Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Sofern Sie Personen beschäftigen möchten, die eine Stellvertretungsfunktion ausüben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Im Rahmen des Antragsprüfung erfolgt eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der für Stellvertretung vorgesehenen Person.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen