vorgesehen zum Löschen - Führerschein Ausstellung Karteikartenabschrift
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fahrerlaubnisinhaber, die ihren Führerschein im Oberbergischen Kreis (OBK) erworben haben, nun aber nicht mehr im OBK wohnhaft sind, benötigen für den Umtausch ihres alten grauen oder rosafarbenen Führerscheines eine sog. Karteikartenabschrift. Hier finden Sie ein entsprechendes Antragsformular. Die Karteikartenabschrift wird direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt. Setzen Sie sich bezüglich des weiteren Prozederes bitte mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Telefon: 02261-88-7233
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen