Karteikartenabschrift
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder wurde gestohlen und Sie benötigen einen neuen Führerschein. Die Daten ihres alten Führerscheines sind somit nicht mehr vorhanden und die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle fordert von Ihnen eine sogenannte Karteikartenabschrift.
Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind.
1. Sie wohnen jetzt in Wuppertal, der verlorene oder gestohlene Führerschein wurde jedoch von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt
Beantragen Sie bei der Führerscheinstelle, bei der Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines Ihren Hauptwohnsitz hatten schriftlich oder telefonisch eine Karteikartenabschrift. Teilen Sie gleichzeitig mit, dass Sie nun in Wuppertal wohnen und einen neuen Führerschein beantragen möchten.
Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift per Email an folgende Anschrift übersandt wird, Fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de.
2. Sie wohnen nicht mehr in Wuppertal, aber Ihr alter Führerschein wurde von der Führerscheinstelle in Wuppertal ausgestellt.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, SC-Backoffice@stadt.wuppertal.de. Eine Übersendung an Privatpersonen erfolgt nicht!
Teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum
- Ausstellungsdatum / Listen-Nr. des Führerscheins (wenn möglich)
- neue Anschrift
- private Telefon-Nr. für eventuelle Rückfrage
- E-Mail-Adresse, Fax. Nr. oder Anschrift der neuen Führerscheinstelle
Wohnen Sie nicht mittlerweile im Ausland, müssen Sie sich an die ausländische Behörde wenden. Diese erfragt Ihre Daten bei dem Kraftfahrt-Bundesamt, weitere Infos für die Umschreibung der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland finden Sie hier, BMDV - Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? (bund.de).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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