Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Eine Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.

    In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.

    Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e99cf9385bd143bdd09260d07fbdd0bb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    • das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls Reisepass (auch abgelaufen) oder Führerschein und eine standesamtliche Urkunde)
    • bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde
    • vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Kinderreisepass, ggfs. der Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in bzw. den Gerichtsbeschluss

    zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

    vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird. 

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
       

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    ca. 3 Wochen

    vorläufiger Personalausweis: sofort

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist grundsätzlich am Hauptwohnsitz zu stellen. Für Jugendliche unter 12 Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.

    Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein.

    Gültigkeitsdauer:

    • der Personalausweis ist zehn Jahre gültig,
    • bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt (gilt nur für Personen, die bei der Antragstellung 15 Jahre und 9 Monate alt sind). Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die "Vollmacht zum Abholen des Personalausweises". 

    Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an Einreisedokumente und die verbleibende Gültigkeitsdauer stellt.

    Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie über diesen Link: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de