Anzeige des Baubeginns

    Anzeige des Baubeginns

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Baubeginn von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitzuteilen. Gleichzeitig sind spätestens mit den jeweiligen Anzeigen auch die in der Baugenehmigung geforderten Nachweise und Bescheinigungen einzureichen. 

     

    Die Anzeigen sowie die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen können ab sofort unter dem unten stehenden Link online eingereicht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d0d0ad7f703f5918500c5cadb7e94168

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung Bauaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Teamleitung

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung Bauaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Der Baubeginn muss mindestens eine Woche vorher angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de