Anzeige des Baubeginns
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Dabei sind mitzuteilen:
- die Namen der Bauleiterin oder des Bauleiters,
- die Namen der Fachbauleiterinnen oder der Fachbauleiter,
- die Namen der staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Abs. 2 BauO NRW, die die Nachweise aufstellen oder prüfen und stichprobenhafte Kontrollen durchführen.
Die Bauaufsichtsbehörde unterrichtet soweit erforderlich das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und / oder das Staatliche Umweltamt.
Vor Baubeginn muss die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein. Eine Kopie der Baugenehmigungen und Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen; diese können auch durch eine elektronische Form ersetzt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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