ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Sie möchten sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und haben Ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt. Ihre Qualifikation in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf haben Sie im Ausland erworben und möchten diese nun anerkennen lassen, um berufstätig werden zu können.

    Das Anerkennungsverfahren ist auf der Grundlage der entsprechenden Gesundheitsfachberufsgesetze in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durchzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie zunächst die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster anerkennen lassen.

    Kontaktdaten der ZAG-PuG

    Telefonische Sprechzeit: Montag - Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr

    Telefon: 0251 411-2444

    Telefax: 0251 411-82444

     

    Bei allgemeinen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
    pug-anerkennung@brms.nrw.de
    Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
    pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de

    Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf ist es weiterhin erforderlich, dass Sie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen persönlichen Voraussetzungen - unter anderem allgemeine und berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache - erfüllen.

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf kann für folgende Gesundheitsberufe gestellt werden:

    • "Gesundheits- und Krankenpfleger/in"
    • "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in"
    • "Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in"
    • "Hebamme/Entbindungspfleger"
    • "Physiotherapeut/in"
    • "Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in"
    • "medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in"
    • "medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in"
    • "medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik"
    • "Logopädin/Logopäde" "Podologin/Podologe"
    • "Diätassistent/in"
    • "Orthoptist/in"
    • "Ergotherapeut/in"
    • "Rettungsassistent/in"

    Außerdem kann die Erteilung der Berufserlaubnis im Rahmen einer Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene oder für psychiatrische Pflege beantragt werden.

    Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische/r Assitent/in" stellen Sie bitte im Sachgebiet: Apotheken-, Betäubungsmittel- und Arzneimittelaufsicht, Telefon: 0211 - 89 92 628, Email: amtsapotheker@duesseldorf.de.

    Bearbeitungszeitraum:

    Nach Vorliegen aller Voraussetzungen beziehungsweise Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.    

    Online-Antrag

    Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist im Anschluss dennoch erforderlich.

    Für das ärztliche Attest nutzen Sie bitte folgendes Formular:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bcc6cd6f2b31cbce0c6704cd1b58c7c8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 180

    40227 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Ausweis (bitte beim Termin mitbringen)
    • Originaldiplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis über den abgeschlossenen Ausbildungsgang in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (bitte zum Termin mitbringen)
    • Bescheinigung des Landesprüfungsamtes über die positive Gleichwertigkeitsprüfung
    • Ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Eignung zur Ausübung des Berufs, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (Formular) (bitte im Online-Antrag hochladen oder beim Termin mitbringen)
    • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (wird direkt an das Gesundheitsamt geschickt)

    Ihre persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminabstimmung ist erforderlich.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Formulare

    Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    • der Wohnsitz muss in Düsseldorf sein
    • Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes wurde vorab durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster festgestellt
    • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
    • Charakterliche Eignung zur Ausübung des Berufs
    • Ausreichende allgemeine und berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal "Anerkennung in Deutschland".

    Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den von Ihnen gewählten Beruf entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

    Weitere Informationen zu den deutschen Berufen, zu den Anerkennungsverfahren und auch zu den dafür zuständigen Stellen finden Sie auch auf dem Portal "Anerkennung-in-Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Behörde muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
    • In Berufen, für deren Ausübung eine Erlaubnis benötigt wird, kann das Anerkennungsverfahren auch über den einheitlichen Ansprechpartner erfolgen (zur Zeit im Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie, ab 18. Januar 2016 auch im vollen Anwendungsbereich der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie).HINWEIS: Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle , dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle , dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Service-Stellen des  Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MW LSA, Referat 44I, Dieckmann am 06.08.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de