Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wer eine selbstständige Tätigkeit im Reisegwerbe beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z.B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in seinem Wohnort.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt
- Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
- Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
- Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finansamtes
- Aktuelles Passbild
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
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