Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
- ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen im Amt für öffentliche Ordnung - Abteilung Gewerbeangelegenheiten oder online beim Bundesamt für Justiz
- eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
- 2 Lichtbilder neueren Datums
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Paderborn
An Verwaltungsgebühren fallen i. d. R. 210 EUR an.
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte bei Antragsstellung oder
- bei schriftlicher Beantragung nach erhalt des Gebührenbescheids
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022