Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung/Terminabsprache außerhalb einer Niederlassung Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegennimmt oder als Schausteller tätig ist. Das Reisegewerbe ist nicht identisch mit einer Reisebürotätigkeit.

    Wer nach vorheriger Terminabsprache gewerblich tätig wird, übt kein Reisegewerbe aus. es ist dann eine Gewerbeanmeldung (für ein stehendes Gewerbe) vorzunehmen.

    Eine Reisegewerbekarte ist beispielsweise erforderlich zum Verkauf auf Märkten. Handelsvertreter gehören nicht zum betroffenen Personenkreis.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Der Angestellte im Reisegewerbe benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat.

    Der Inhaber einer Reisegewerbekarte sowie der Angestellte im Reisegewerbe ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden und Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Reisegewerbekarte einzustellen. Auf Verlangen hat er die von ihm geführten Waren vorzulegen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_314f130f791776b9d19f676e1d0a2392

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-22

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: info@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rahden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-22

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: info@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Antrag
    • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
    • Aufenthaltsbescheinigung
    • Bescheinigung des Hausarztes, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
    • Führungszeugnis, Belegart "O" (zu beantragen im Bürgerbüro) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Stadt Rahden; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Stadt Rahden; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (des Wohnorts)
    • Auszug aus dem Vollstreckungsportal (online zu beantragen)

    Zusätzlich für Imbissbetriebe:

    • amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (nur bei Tätigkeiten, bei denen mit Lebensmitteln in Kontakt getreten wird o. ä.)
    • Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts

    Schaustellergewerbe: Neben den vorgenannten Dokumenten ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gem. § 1 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vorzulegen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.  

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Die Gebühr beträgt 250,00 €. Kosten für Gewerbezentralregisterauszüge/Führungszeugnisse etc. sind nicht in der Gebühr enthalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de