Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lage
Unter dem sogenannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. so genannte "fliegende Händler" oder Standinhaber:in auf privaten Märkten.
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Zu beantragen und mitzuführen ist die Reisegewerbekarte von dem/der Unternehmer:in, aber auch von seinen Angestellten.
Ein Reisegewerbe im Sinne von § 55 der GewO betreibt, wer
- gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
Nicht zum Reisegewerbe gehört die Teilnahme an "festgesetzten Märkten". Wer also einen Marktstand auf einem vom Ordnungs- oder Gewerbeamt festgesetzten Wochenmarkt eröffnen will, muss sich lediglich an den Marktleiter wenden.
In Lage werden die Wochenmärkte von der Deutschen Marktgilde organisiert und durchgeführt.
Die Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen/ Jahrmärkte liegt in den Händen der Firma Steuer in Lemgo.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Personalausweis oder Reisepass
- Formeller Antrag mit Vordruck
Den Vordruck können Sie herunterladen und ausgefüllt mitbringen - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9).
Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben - Führungszeugnis (Belegart 0)
Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben - Bescheinigung in Steuersachen.
Zu beantragen beim Finanzamt Detmold. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist dort beim zuständigen Finanzamt eine weitere Bescheinigung in Steuersachen zu beantragen. - Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Feilbieten von Imbisswaren):
Bei Zubereitung von Speisen außerhalb des Verkaufswagens, ist der Herstellungsraum nachzuweisen.
Die Abnahme erfolgt durch die Lebensmittelaufsicht.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Ca. 3 Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt dem Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr und Feuerschutz zugestellt. Eine Benachrichtigung an den Antragsteller oder die Antragstellerin über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich beim Fachteam telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren.
Sofern dort beides vorliegt, kann bei Vorsprache des Antragstellers oder der Antragstellerin unter Vorlage der restlichen Unterlagen die Ordnungsbehörde die Reisegewerbekarte ausgeben.
Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Diese muss beim zuständigen Fachteam der Stadtverwaltung beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Lage